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07.07.2025

Wenn man buddelt, ohne die Katasterfüchse zu rufen – ein Aufruf zur Vorsicht vor dem Schaden

Ein Erfahrungsbericht aus der Katastervermessung von ÖbVI Sebastian Baier, Sachsen

Es ist ein Fall, der uns in der täglichen Praxis leider nicht selten begegnet: Ein Bauherr, voller Tatendrang und mit einem Plan vor Augen, beginnt mit den Erdarbeiten auf seinem Grundstück – ohne zuvor die Grenzverhältnisse exakt klären zu lassen. Am Ende steht dann nicht selten der Satz: „Das habe ich nicht gewusst.“.

So auch auf einem Baugrundstück im südlichen Sachsen, wo wir im Auftrag des Grundstückseigentümers eine Grenzwiederherstellung durchführen sollten. Vor Ort bot sich ein Bild, das wir leider kennen: Ein neu errichtetes Wohnhaus, und dahinter eine großflächige Abtragung des natürlichen Geländes, um den Hang zu terrassieren und ein ebenes Grundstück zu schaffen.

Die amtliche Grenze, die wir vor Ort rekonstruierten (rote Linie auf dem Foto), wurde bei den Abgrabungen deutlich überschritten. Die blaue Linie markiert die reale Geländekante nach der Baumaßnahme. Der Bauherr hatte Teile des angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücks abgetragen – ohne Wissen oder Zustimmung des Nachbarn. Dabei handelt es sich zudem um eine Grenze zum unbeplanten Außenbereich.

Besonders kritisch: Die neu geschaffene Böschung war instabil. Der Nachbar, ein Landwirt, warnte bereits vor Starkregenereignissen und den Folgen von Bodenerosion oder Erdrutsch. Die provisorische „Lösung“ mit Pflanzringen aus dem Baumarkt konnte daran wenig ändern.

Die Lehre daraus:

Grenzverhältnisse sind nicht immer mit dem bloßen Auge erkennbar. Schon kleine Abweichungen bei Erdarbeiten, insbesondere im Hangbereich, können schwerwiegende Folgen haben: rechtlich, finanziell und geotechnisch.

Mein Appell als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur:
Lassen Sie vor jedem Eingriff in das Gelände die Grenzverhältnisse prüfen. Beauftragen Sie eine Katastervermessung, wenn Zweifel bestehen. Nur so lassen sich Spätschäden, Konflikte mit Nachbarn und teure Rückbaumaßnahmen vermeiden.

Und nicht zuletzt: Ein sauber geklärtes Grenzverhältnis ist auch ein Zeichen von Respekt gegenüber dem Eigentum anderer.

Fazit: Besser vorher klären als hinterher streiten. Wer buddelt, ohne die Katasterfüchse zu rufen, buddelt sich möglicherweise sein eigenes Problem.

Für Fragen zur Grenzwiederherstellung, Abmarkung und Katastervermessung steht Ihnen ÖbVI Sebastian Baier mit seinem Team gern zur Verfügung.

www.baier-vermessung.de