Für die Vermessung eines Grundstückes kann es verschiedene Gründe geben. Meistens werden wir dann gerufen, wenn sich Eigentumsverhältnisse ändern, ein Bauprojekt geplant ist oder Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf herrschen.
Hier sind die drei häufigsten Anlässe, bei denen wir Ihnen als Vermessungsexperten zur Seite stehen:
- Wenn es um die Lage der Grundstücksgrenzen geht
Nicht selten geraten genaue Grenzverläufe im Laufe der Jahrzehnte in Vergessenheit – sei es durch neue Hecken, Zäune oder verloren gegangene Grenzsteine. Wenn Ihnen und Ihren Nachbarn die genaue Lage der Grenze nicht mehr bekannt ist, wird eine sogenannte Grenzwiederherstellung erforderlich.
In diesem Fall übertragen wir die rechtlich verbindlichen Grenzen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster wieder direkt in die Örtlichkeit. Wir zeigen Ihnen die alten Grenzmarken auf oder setzen, falls diese im Laufe der Zeit verloren gegangen sind, neue Grenzmarken direkt vor Ort. Das schafft dauerhafte Rechtssicherheit und beugt Missverständnissen mit den Nachbarn vor.
- Wenn Eigentum aufgeteilt wird (Verkauf, Schenkung oder Erbe)
Möchten Sie einen Teil eines Grundstücks verkaufen, verschenken oder vererben? Dann wird eine sogenannte Flurstücksbildung (auch Grundstücksteilung oder Zerlegung genannt) notwendig.
Damit ein Teilbereich im Grundbuch auf den Käufer oder Erben umgeschrieben werden kann, muss er als eigenes Flurstück existieren. Wir messen das Grundstück exakt ein und zerlegen das bestehende Flurstück in mehrere neuen Einheiten. Im Anschluss können die Verträge über den Notar und das Grundbuchamt rechtssicher abgewickelt werden.
- Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen möchten
Wer baut, braucht von Anfang an absolute Präzision. Wenn Sie ein Bauprojekt planen, benötigt der Architekt oder Planer oftmals eine vernünftige und detaillierte Planungsunterlage: den Lage- und Höhenplan. Zudem ist es bei fast jedem Bauantrag gesetzliche Pflicht, einen amtlichen Lageplan einzureichen.
Um diese beiden Pläne für Sie zu erstellen, vermessen wir Ihr Grundstück von Grund auf. Wir erfassen die Zufahrten, Bestandsgebäude, den Baumbestand sowie die weitere Topografie und das Höhenprofil des Geländes. So hat Ihr Planer die perfekte Grundlage und Ihr Bauantrag steht auf einem soliden Fundament. (Tipp: Auch nach der Fertigstellung Ihres Hauses sind wir für die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung für Sie da, damit Ihr Neubau offiziell in die Liegenschaftskarte eingetragen wird).
Sie haben ein konkretes Vorhaben oder Fragen zu Ihrem Grundstück?
Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne und sorgen für zentimetergenaue Sicherheit auf Ihrem Grundstück!