Mit meinem Kostenrechner können Sie die Kosten für die Aufnahme Ihrer Gebäude abfragen. Dazu müssen Sie lediglich die folgenden vier Fragen beantworten.
Ich erhalte Ihre Daten und setze mich anschließend umgehend mit Ihnen in Verbindung. Gern können Sie auch mein Kontaktformular nutzen, um eine Gebäudeaufmessung zu beantragen.
Sebastian Baier besitzt als ÖbVI in Sachsen die Befugnis, amtliche Flurkarten herauszugeben. Dies erfolgt direkt, ohne Vermittler und zu den amtlichen Preisen, ohne Aufschlag.
Während der Geschäftszeiten erfolgt eine schnelle Bereitstellung. Unser Ziel ist eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden. Wenn machbar, gilt dieses Versprechen auch außerhalb der Geschäftszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Das Prüfen des berechtigten Interesses zur Bereitstellung von Eigentümerdaten erfolgt zügig und unkompliziert.
Die sogenannte Bauwerberliste wird für jeden Bauantrag benötigt. Der Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Grundstücken ist ein Spezialprodukt, insbesondere für Bauherren, Planer und Architekten.
Katastervermessungen liegen in der Zuständigkeit des ÖbVI Baier. Kunden können im Zuge der Flurkartenbereitstellung gleich fachkundige Information zur Teilungsvermessung und Grenzermittlungen erhalten.
Diese Anträge auf Katastervermessungen können Sie ausdrucken und anschließend ausfüllen, oder gleich im pdf-Dokument die fehlenden Angaben ergänzen. Umfangreiche Hilfen erleichtern das Ausfüllen.
Grundsätzliches, was Sie zur Gebäudeaufmessung wissen sollten, finden Sie hier, im
Für das Öffnen und Ausfüllen der Dokumente wird der kostenlose Adobe Reader ® Version 8 oder neuer benötigt.