Leistungen des Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieurs

„Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führe ich Katastervermessungen und Abmarkungen im Freistaat Sachsen durch.“

Vermessungen an Ihrem Grundstück sind mein Tätigkeitsfeld. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sachsens bin ich hierzu im Freistaat befugt. Zu den Grundstücksvermessungen zählen Teilungsvermessungen, Grenzermittlungen und Gebäudeeinmessungen. Flurkarten und Eigentümerdaten können Sie in meinem Online-Shop modern und schnell beziehen. Das Vertrauen und die Sympathie meiner Kunden zu gewinnen ist mein Anspruch als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Da es bei meiner Arbeit immer um das Eigentum meiner Kunden geht, garantiere ich umfassende rechtliche und fachliche Hilfe - allgemeinverständlich und professionell.

Meine Leistungen

In diesen Bereichen kann ich Sie unterstützen
Gebäudeeinmessung Wuttke Vermessung

Gebäudeeinmessung

In Sachsen ist die Gebäudeeinmessung Pflicht. Wer ein Gebäude errichtet oder verändert, muss diese Änderung von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen. Damit wird das Liegenschaftskataster immer aktuell gehalten. Der Eigentümer schützt mit diesem Eintrag in die amtliche Dokumentation sein Eigentum. Diese Einmessung ist nicht mit dem Einmessen oder dem Abstecken während des Hausbaus zu verwechseln. Die Gebäudeeinmessung erfolgt erst nach Abschluss der Baumaßnahme. Bauzeichnungen von der Planung können nicht zur Eintragung des Gebäudes in das Liegenschaftskataster verwendet werden. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) biete ich Ihnen die Gebäudeeinmessung in Sachsen an. Bei weiteren Fragen können Sie mein Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren und einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

Flurstücksbildung

Flurstücksbildung

Aus Ihrem Grundstück soll zum Verkauf, zur Schenkung oder zur Beleihung ein Teil herausgemessen werden. Diese Teilungsvermessung führe ich für Sie aus. In einem bestimmten Umfang werden bestehende Grenzen ermittelt und die neuen Grenzen festgelegt. Sie erhalten einen Fortführungsnachweis zu Ihrem Flurstück. Dieser ist die Voraussetzung zur Abschreibung des Grundstückteils im Grundbuch.
Grenzermittlung

Grenzermittlung

Grenzfeststellungsverfahren führen zu amtlichen und örtlich durch Grenzmarken gekennzeichneten Grenzen. Damit gehen Sie beim Zaunbau oder bei der Errichtung von Gebäuden sicher, beugen Grenzstreitigkeiten vor oder schaffen Klarheit zu den Grenzen. Ist eine Grenzmarke wegen anstehender Baumaßnahmen gefährdet oder gar entfernt worden, bin ich ebenfalls Ihr fachkundiger Ansprechpartner. Ist eine Baumaßnahme abgeschlossen und können jetzt vorher ausgesetzte Abmarkungen nachgeholt werden, reicht ein Anruf und die Grenzsteine werden neu gesetzt.
Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan

Bauanträge fordern einen Lageplan. Wir sind Spezialisten im Abstandsrecht für Bauvorhaben. Als ÖbVI sorge ich dafür, dass die Grundstücksgrenzen exakt eingetragen werden. Mit diesem Produkt kommen Sie Ihrer Baugenehmigung ein großes Stück näher. Entstehen öffentlich-rechtliche Baulasten auf Nachbargrundstücken, führen wir die Berechnung und Darstellung in speziellen Plänen aus.
Gebäudeabsteckung

Gebäudeabsteckung

Bei der Grob-und Feinabsteckung wird die Gebäudegeometrie Ihres Bauvorhabens in die Örtlichkeit übertragen.
Flurkarten und Eigentümerdaten

Flurkarten und Eigentümerdaten

Ich bin befugt, Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters, wie aktuelle Flurkarten, Grundstückseigentümer oder Ergebnisse der Bodenschätzung an Sie herauszugeben. In meinem Online-Shop werden Sie mit wenigen Angaben schnell die gewünschten Informationen und Daten finden und bestellen können. Wir liefern am nächsten Arbeitstag oder, wenn es notwendig ist, auch sofort.
Katastervermessung

Katastervermessung

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke. Zusammen mit dem Grundbuch sichert es das Eigentum an Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster legt die örtliche Ausdehnung des Grundstücks fest. Man spricht in diesem Zusammenhang von Flurstücken. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen (Flurstücksverschmelzung). Meist ist jedoch einem Grundstück nur ein Flurstück zugeordnet.

Allgemein

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