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01.09.2025

Hecke an der Grenze – Ärger vorprogrammiert?

Ein Sturm im Briefkasten …

Vor kurzem kam ein guter Bekannter, ein älterer Herr, ganz aufgelöst zu mir.

In seinem Briefkasten lag ein strenger Brief seines Nachbarn:

„Ihre Hecke ist zu hoch, steht zu nah an der Grenze – bitte sofort zurückschneiden!“

 

Seine Frage: „Stimmt das wirklich? Muss ich handeln?“

Eine typische Alltagssituation – Hecken an Grundstücksgrenzen führen fast immer zu Streit.

Deshalb ein Klartext-Artikel, verständlich und lösungsorientiert.

 

  1. Darf eine Hecke überhaupt auf der Grenze stehen?

Hecken sind keine klassischen Einfriedungen wie Zäune oder Mauern, sondern lebende Pflanzen.

Direkt auf die Grenze gepflanzt, wirft sofort Fragen auf: Wer pflegt sie? Wer haftet?

Nur in seltenen Fällen (z. B. Bebauungsplan) ist dies zulässig.

 

Fazit: Hecken nie ohne Zustimmung des Nachbarn direkt auf die Grenze setzen.

 

  1. Abstand und Höhe – Was sagt das Gesetz?

Nach § 37 des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes (SächsNRG) gelten:

– Bis 2 m Höhe: mindestens 0,5 m Abstand zur Grenze

– Über 2 m Höhe: mindestens 2,0 m Abstand erforderlich.

 

Im Foto (blaue Linie = Heckenmitte) ist klar: Abstand fehlt, die Hecke ist deutlich über 2 m hoch.

 

  1. Grundstücksgrenze – Was ist das eigentlich?

Die Grundstücksgrenze wird im Liegenschaftskataster geführt.

Im Geoportal Sachsenatlas prüfen Sie, ob die Grenze festgestellt ist:

– Rote Kreise = gesichert (nach September 2003 ermittelt)

– Kein Symbol = keine festgestellte Grenze.

 

Tipp: Fragen Sie mich – ich gebe Ihnen gern eine schnelle und kostenlose Auskunft.

 

  1. Experten-Tipp: Sicherheitsabstand einplanen

Auch bei feststehender Grenze gilt: Amtliche Messgenauigkeit liegt bei ~3 cm.

Mein Rat: Zusätzlichen Sicherheitsabstand von 5–6 cm einplanen – und dann erst die gesetzlich erforderlichen Abstände berücksichtigen.

 

  1. Fehlen Grenzsteine? So geht es weiter:

Ohne sichtbare Grenzzeichen fehlt die Orientierung.

Ich prüfe, ob eine kostenintensive Grenzwiederherstellung wirklich nötig ist.

Oft reicht eine Nachholung der Abmarkung oder erneute Abmarkung – deutlich günstiger.

 

Nutzen Sie hierzu die Formulare auf meiner Service-Seite: www.wuttke-vermessung.de/service/.

Mehr zu meinen Leistungen: www.wuttke-vermessung.de/leistungen/

 

  1. Wenn Abmarkung nicht möglich ist

In bestimmten Fällen ist das Absehen von der Abmarkung gesetzlich vorgeschrieben.

Dann empfiehlt sich die exakte Absteckung der Pflanzgrenze anhand Katasterkoordinaten.

 

  1. Gewachsenes Gelände – häufig übersehen

Das gewachsene Gelände ist maßgeblich, nicht nachträgliche Aufschüttungen.

Mein Tipp: Lassen Sie vor Bebauung einen Lage- und Höhenplan für Planzwecke erstellen.

 

Mehr dazu unter: www.wuttke-vermessung.de/leistungen/.

 

Fazit – und ein Blick zum Nachbarn

Mein Bekannter war erleichtert – er weiß nun, was er zu tun hat.

Und siehe da: Auch der kritische Nachbar hielt sich selbst nicht an die Vorschriften.

 

Ihre Leistungen auf einen Blick:

– Grenzermittlung & Grenzwiederherstellung

– Abmarkung (Nachholung d. Abmarkung oder erneute Abmarkung)

– Lage- und Höhenpläne, Entwurfsvermessung für Planungszwecke

– Gebäudeeinmessung, Flurstücksbildung, Gutachten

 

Mehr Informationen:

Leistungen: www.wuttke-vermessung.de/leistungen/

Service & Formulare: www.wuttke-vermessung.de/service/

Gesetzliche Grundlage: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20110

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Hecken, Abständen oder Grenzfragen?

Rufen Sie mich an – 0371/4007960 – oder schreiben Sie mir – ich helfe Ihnen schnell, verlässlich und fachkundig – https://www.baier-vermessung.de/kontakt/ .

 

Nachtrag mit Augenzwinkern

„Wer im Glashaus sitzt: Erst die eigene Hecke prüfen, bevor man den Nachbarn abmahnt.“