In Sachsen sind die Regeln für Grenzabstände klar definiert. Gemäß des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes (SächsNRG) gelten folgende Mindestmaße, deren Einhaltung Ihr Nachbar von Ihnen verlangen kann:
- Bis 2 Meter Höhe: mindestens 0,5 Meter
- Über 2 Meter Höhe: mindestens 2,0 Meter
Wenn diese Maße nicht eingehalten werden, kann es also früher oder später zu Streitigkeiten kommen.
Wie überprüfe ich den Grenzabstand?
Die Höhe der Hecke lässt sich leicht ermitteln und somit auch der maßgebende Abstand. Um den tatsächlichen Abstand zu prüfen, wird von der Mitte des Heckenstamms bis zur Grenzlinie gemessen – und zwar waagerecht und orthogonal zur Grenze.
So weit, so gut. Um den Abstand genau messen zu können, ist die Kenntnis über die genaue Lage der Grenzlinie unerlässlich. In vielen Fällen ist das jedoch nicht der Fall, weil die Grenzmarken vor Ort nicht mehr vorhanden sind.
In diesem Fall kann eine erneute Abmarkung oder sogar eine Grenzwiederherstellung erforderlich werden. Dazu beraten wir Sie gerne kostenlos. Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wichtig zu wissen: Für die Grenzabstände von Zäunen gibt es andere Regelungen.
Um die Frage zu klären, ob Hecken als Grundstücksgrenze erlaubt sind, und was man beachten muss, betrachten wir den Fall eines guten Bekannten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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